Häufig gestellte Fragen

  1. Wer kann private Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen?

    Grundsätzlich jeder. Die private Vermittlung ist nicht an den Vermittlungsgutschein gebunden.

  2. Wer kann einen AVGS beantragen?

    Alle Menschen, die bei ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitsuchend gemeldet sind, können einen AVGS beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALGI (hier nach 6 Wochen Rechtsanspruch) und ALGII unter anderem auch:

    • arbeitsuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
    • Selbständige oder Berufsrückkehrer
    • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
    • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
    • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften

  3. Woher bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?

    Bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. ARGE (JobCenter).

  4. Muss die Agentur für Arbeit mir einen Vermittlungsgutschein ausstellen?

    ALG-1-Empfänger, die seit mindestens sechs Wochen arbeitsuchend gemeldet sind, haben ein gesetzlich verbrieftes Recht, den Gutschein zu erhalten. Die Ausstellung des VGS für ALG-2-Empfänger jedoch liegt im Ermessen Ihres Fallmanagers. Erfahrungsgemäß geben diese den Gutschein aber problemlos heraus. Beantragen Sie zur Unterstützung Ihrer Arbeitsuche bei Ihrem Leistungsträger einen AVGS!

    Eine eventuelle Ablehnung lassen Sie sich bitte in jedem Fall schriftlich begründen! Beachten Sie die zeitliche Befristung Ihres AVGS und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Gutschein!

  5. Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein die Hilfe von Workzone24 in Anspruch nehmen?

    Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie aktuell keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben.

  6. Wofür ist ein Vermittlungsvertrag notwendig?

    Der Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (bei gutscheinbasierter Vermittlung), um ein Vertragsverhältnis von Arbeitsuchendem und Vermittler nachzuweisen. Im Vertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgeschrieben.

  7. Zurzeit finde ich bei Ihnen für mich kein passendes Stellenangebot. Lohnt es sich trotzdem, den Kontakt zu Ihnen aufzunehmen?

    Eine Kontaktaufnahme lohnt sich in jedem Fall. Bei uns können täglich neu zu besetzende freie Stellen eingehen. Wenn wir von Ihrer Arbeitsuche Kenntnis haben, können wir uns dann kurzfristig mir Ihnen in Verbindung setzen. Für sehr gut qualifizierte Arbeitnehmer begeben wir uns auf die Suche nach der passenden Stelle.